Verwendungsnachweise
für Förderanträge ab dem 01.01.2024
Den Verwendungsnachweis zum Ausfüllen mit Auflistung der benötigten Dokumente haben Sie bereits mit Zusendung des Zuwendungsbescheides erhalten.
Zur Auszahlung der Fördersumme senden Sie uns den Verwendungsnachweis inklusive der darin geforderten Unterlagen (Rechnung, Bestätigung der fachgerechten Ausführung, ...) per Email anklimabonus@dingolfing.de
Bestätigung der fachgerechten Ausführung
Die Bestätigung der fachgerechten Ausführung hat ab einer Fördersumme von über 400 € zu erfolgen. Diese Bestätigung ist entweder durch einen Energieeffizienzexperten oder durch eine Fachunternehmerrechnung und eine zugehörige Fachunternehmererklärung möglich.
Aufmaßblatt
Sofern aus der Rechnung des ausführenden Fachunternehmens keine eindeutigen Flächen hervorgehen, ist ein separates Aufmaß auf Basis des Aufmaßblatts des Dingolfinger Anreizprogramms Klimaschutz zu erstellen und einzureichen.
Bei Maßnahmen in Eigenleistung ist eine Massenermittlung auf Basis des Aufmaßblatts zu erstellen und durch den Sachverständigen zu unterzeichnen.
Antrag Übernahme Energieberater
Nur anwendbar, wenn die die beantragte Fördersumme höher ausfällt als 50% der förderfähigen Kosten. In diesem Fall werden die Kosten der Energieberatung auf bei förderfähigen Kosten angerechnet, sodass sich der Wert, ab dem die 50%-Grenze greift, erhöht.