Verwendungsnachweis
für Förderanträge bis zum 31.12.2023
Diese Dokumente sind nur für Förderanträge gültig, die bis zum 31.12.2023 gestellt wurden. Bitte entnehmen Sie der Förderrichtlinie, die Ihnen mit Zusendung des Zuwendungsbescheides ausgegeben wurde, welche Unterlagen Sie mit dem Verwendungsnachweis einreichen müssen.
Zur Auszahlung der Fördersumme senden Sie uns den zu der von Ihnen umgesetzten Maßnahme passenden Verwendungsnachweis inklusive der darin geforderten Unterlagen (Rechnung, Bestätigung der fachgerechten Ausführung, ...) per Email an klimabonus@dingolfing.de
Verwendungsnachweise
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Verwendungsnachweis Austauschprämie Zentralheizung.pdf
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(244,91 KB)
Verwendungsnachweis Begrünung und Flächenentsiegelung.pdf
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(239,92 KB)
Verwendungsnachweis Heizungspumpentausch.pdf
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(241,64 KB)
Verwendungsnachweis Lüftungsanlage.pdf
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(195,08 KB)
Verwendungsnachweis PV-Speichersysteme.pdf
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(293,66 KB)
Verwendungsnachweis Dämmaßnahmen.pdf
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(241,58 KB)
Verwendungsnachweis Thermische Solaranlage.pdf
Bestätigung der fachgerechten Ausführung
Die Bestätigung der fachgerechten Ausführung hat ab einer Fördersumme von über 400 € zu erfolgen. Diese Bestätigung ist entweder durch einen Energieeffizienzexperten oder durch eine Fachunternehmerrechnung und eine zugehörige Fachunternehmererklärung möglich.
Aufmaßblatt
Sofern aus der Rechnung des ausführenden Fachunternehmens keine eindeutigen Flächen hervorgehen, ist ein separates Aufmaß auf Basis des Aufmaßblatts des Dingolfinger Anreizprogramms Klimaschutz zu erstellen und einzureichen.
Bei Maßnahmen in Eigenleistung ist eine Massenermittlung auf Basis des Aufmaßblatts zu erstellen und durch den Sachverständigen zu unterzeichnen.
Antrag Übernahme Energieberater
Nur anwendbar, wenn die die beantragte Fördersumme höher ausfällt als 50% der förderfähigen Kosten. In diesem Fall werden die Kosten der Energieberatung auf bei förderfähigen Kosten angerechnet, sodass sich der Wert, ab dem die 50%-Grenze greift, erhöht.