Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der vorläufigen Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wurde ein vorläufiger Endbericht erarbeitet. Gemäß § 13 Absatz 4 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) wird der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung hiermit öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Fachverbände sowie sonstige interessierte Stellen haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Entwurf zu äußern.

Eine Ausfertigung des vorläufigen Endberichts des Wärmeplans wird in der Zeit vom

23.03.2026 – 22.04.2026

in der Abteilung Klimaschutzmanagement der Stadt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, in Zimmer 33, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

Stellungnahmen können bis zum 22.04.2026 schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden an:

 

Stadt Dingolfing

Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2

84130 Dingolfing

E-Mail: klimaschutz@dingolfing.de

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Kommunalen Wärmeplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Abschlussbericht ist im unten stehenden Dokument zu finden.

 

Dingolfing,

20.03.2026

 

Stadt Dingolfing

gez. Maria Huber, 2. Bürgermeisterin